ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Miri Weber Fotografie
Tel.: 079 563 17 89
Email: mirjam-weber(at)hotmail.com
miriweber.ch
1. ALLGEMEINES
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen von Miri Weber Fotografie, wenn nicht ausdrücklich zu einem anderen Zeitpunkt etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Mit der Buchung bzw. Inanspruchnahme einer Dienstleistung gelten die AGB als gelesen und akzeptiert.
1.1 OFFERTEN
Von Miri Weber Fotografie erstellte Offerten haben eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen.
1.2 PRODUKTIONSAUFTRAG
Miri Weber Fotografie wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist Miri Weber Fotografie hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei.
1.3 FOTOGRAFIEN
„Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von Miri Weber Fotografie hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder in digitaler Form auf USB-Stick oder sonstigen Speichermedien).
Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von Miri Weber gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne vom Urheberrechtsgesetz handelt.
1.4 KÜNSTLERISCHER GESTALTUNGSSPIELRAUM FOTOGRAF
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von Miri Weber Fotografie unterliegen. Reklamationen und/ oder Mängelrügen hinsichtlich des von Miri Weber Fotografie ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
1.5 HAFTUNG PERSONENAUFNAHMEN / SACHAUFNAHMEN
Bei Personenaufnahmen und Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Bei Veranstaltungen / Hochzeiten hat der Auftraggeber die Einwilligung der anwesenden, abgebildeten Personen und Objekten / Ortschaften einzuholen und haftet für dieses allein.
2. BILDRECHTE
2.1 URHEBERRECHT
Bei Fotografien welche Miri Weber Fotografie von einer Person/ einem Gegenstand macht, bleiben die Urheberrechte im Besitz von Miri Weber Fotografie. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.
2.2 NUTZUNGSRECHTE
Miri Weber Fotografie überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos an den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschliesslich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterverarbeitung (zBsp. durch Foto Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung durch Miri Weber Fotografie. Das gleiche gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte.
Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über.
2.3 NAMENSNENNUNG FOTOGRAF
Als Urheber hat Miri Weber Fotografie das Recht, bei Veröffentlichungen von Fotografien genannt zu werden. Macht Miri Weber Fotografie von dem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung, zur Forderung von Schadenersatz in Höhe des doppelten Honorars.
2.4 AUSWAHL DER FOTOS
Miri Weber Fotografie wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Rohdateien (RAW) und unbearbeitetes Bildmaterial werden dem Auftraggeber grundsätzlich nicht abgegeben. Der Auftraggeber erhält ausschliesslich auserwähltes, bearbeitetes Bildmaterial, hochauflösend und im JPG Format. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddateien ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
-> HOCHZEIT
Miri Weber(Fotografin) ist sehr bemüht, alle Gäste zu fotografieren. Für Personen welche nicht auf den Fotos abgebildet sind, übernimmt Miri Weber Fotografie keine Haftung.
2.5 REFERENZEN
Bei schriftlicher zusätzlicher Vereinbarung, erhält Miri Weber Fotografie als
Urheberin das Recht, einzelne Bilder kostenlos für Werbezwecke zu verwenden (z. B. Website,
Visitenkarten, Preislisten, Flyer, Wettbewerbe, Inserate, Internetseiten, Facebook etc..).
Die Art der Präsentation (Wasserzeichen, Rahmen, Bearbeitung etc.) ist Sache von Miri Weber Fotografie.
Miri Weber Fotografie hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Printmedien), bei Ausstellungen, Werbung, Gesprächen und Präsentationen mit potentiellen Auftraggebern, auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.
3. VERGÜTUNG
3.1 PREISE / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Preise der Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Miri Weber Fotografie ist nicht Mehrwertsteuerpflichtig.
3.2 ZAHLUNGSVERZUG
Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Beträge / Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach dem Erhalt der Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht.
Nach einer Mahnung (berechtigt nach dem 15. Tag) kommt der Auftraggeber in Verzug.
Der Auftraggeber übernimmt anfallende Mahnspesen in Höhe von 10.00 CHF (für die 1. Mahnung) und 20.00 CHF für die 2. (letzte) Mahnung.
Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4. HÖHERE GEWALT FOTOGRAFIN
Ist es Miri Weber Fotografie aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegende Gründe) nicht möglich den Auftrag auszuführen, so verzichtet Miri Weber Fotografie auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten. Miri Weber Fotografie kann nicht rechtlich belangt werden. Bei Fotoshootings ist auf Wunsch des
Auftraggebers ein Ersatztermin zu vereinbaren. Kann kein Ersatztermin gefunden werden, so kann Miri Weber Fotografie nicht rechtlich belangt werden.
HOCHZEIT
• Miri Weber Fotografie bemüht sich (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine eigenen
Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf, dass ein Ersatzfotograf gefunden werden kann, besteht nicht.
• Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Fotodesigner etc.) entstehen, wird nicht gehaftet.
• Das Brautpaar verzichtet auf weitere Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten an Miri Weber Fotografie.
5. BEANSTANDUNGEN / SICHERUNG DER FOTODATEIEN / HAFTUNG
• Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Miri Weber Fotografie gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Erhalt auf
Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.
Schäden oder Beanstandungen die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials / die Ware betreffen, sind innerhalb 20 Wochentagen nach
Empfang schriftlich mitzuteilen.
Andernfalls gilt das Bildmaterial / die Ware als genehmigt.
• Nach dem Erhalt der Fotos ist der Auftraggeber allein verantwortlich für die ordnungsgemässe Aufbewahrung und Sicherung der Dateien. Es
empfiehlt sich eine Sicherung der Fotos auf mindestens einem weiteren Datenträger. Die Speicherung der Daten nach Auftragsabschluss ist
nicht Bestandteil der angebotenen Leistung und müssen gesondert vereinbart werden.
• Die Organisation und Vergabe von Buchungen an Miri Weber Fotografie sowohl die Ausführung eines Auftrags erfolgt mit grösster Sorgfalt.
Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die Miri Weber Fotografie nicht zu vertreten hat oder höhere Gewalt (zBsp.. plötzliche Krankheit,
Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, bzw. zu spät eintreffen,
kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden oder Folgen übernommen werden.
6. DATENSCHUTZ
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten, gespeichert werden. Miri Weber Fotografie verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.
7. GERICHTSTAND, ANWENDBARES RECHT
Gerichtsstand ist der Sitz von Miri Weber Fotografie. Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht.
Jonschwil, 1. Juni 2018 Mirjam Weber Fotografie