ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)


 

Miri Weber Fotografie 

Tel.: 079 563 17 89 

Email: mirjam-weber(at)hotmail.com

miriweber.ch

 

 

 

1. ALLGEMEINES 

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen von Miri Weber Fotografie, wenn nicht ausdrücklich zu einem anderen Zeitpunkt etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Mit der Buchung bzw. Inanspruchnahme einer Dienstleistung gelten die AGB als gelesen und akzeptiert.

 

 

1.1 OFFERTEN

Von Miri Weber Fotografie erstellte Offerten haben eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen. 

 

 

1.2 PRODUKTIONSAUFTRAG 

Miri Weber Fotografie wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist Miri Weber Fotografie hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. 

 

 

1.3 FOTOGRAFIEN 

„Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von Miri Weber Fotografie hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder in digitaler Form auf USB-Stick oder sonstigen Speichermedien). 

Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von Miri Weber gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne vom Urheberrechtsgesetz handelt.

 

 

1.4 KÜNSTLERISCHER GESTALTUNGSSPIELRAUM FOTOGRAF 

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von Miri Weber Fotografie unterliegen. Reklamationen und/ oder Mängelrügen hinsichtlich des von Miri Weber Fotografie ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.  

 

 

1.5 HAFTUNG PERSONENAUFNAHMEN / SACHAUFNAHMEN

Bei Personenaufnahmen und Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Bei Veranstaltungen / Hochzeiten hat der Auftraggeber die Einwilligung der anwesenden, abgebildeten Personen und Objekten / Ortschaften einzuholen und haftet für dieses allein.

 

 

2.  BILDRECHTE 

 

2.1 URHEBERRECHT

Bei Fotografien welche Miri Weber Fotografie von einer Person/ einem Gegenstand macht, bleiben die Urheberrechte im Besitz von Miri Weber Fotografie. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar. 

 

 

2.2 NUTZUNGSRECHTE

Miri Weber Fotografie überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos an den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschliesslich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterverarbeitung (zBsp. durch Foto Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf  der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung durch Miri Weber Fotografie. Das gleiche gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte.

 

Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger  Bezahlung des vereinbarten Honorars über.

 

 

2.3 NAMENSNENNUNG FOTOGRAF

Als Urheber hat Miri Weber Fotografie das Recht,  bei Veröffentlichungen von Fotografien genannt zu werden. Macht Miri Weber Fotografie von dem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung, zur Forderung von Schadenersatz in Höhe des doppelten Honorars.

  

 

2.4 AUSWAHL DER FOTOS 

Miri Weber Fotografie wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Rohdateien (RAW) und unbearbeitetes Bildmaterial werden dem Auftraggeber grundsätzlich nicht abgegeben. Der Auftraggeber erhält ausschliesslich auserwähltes, bearbeitetes Bildmaterial, hochauflösend und im JPG Format. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddateien ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. 

 

 

-> HOCHZEIT

Miri Weber(Fotografin) ist sehr bemüht, alle Gäste zu fotografieren. Für Personen welche nicht auf den Fotos abgebildet sind, übernimmt Miri Weber Fotografie keine Haftung.

 

 

2.5 REFERENZEN 

Bei schriftlicher zusätzlicher Vereinbarung, erhält Miri Weber Fotografie als 

Urheberin das Recht, einzelne Bilder kostenlos für Werbezwecke zu verwenden (z. B. Website, 

Visitenkarten, Preislisten, Flyer, Wettbewerbe, Inserate, Internetseiten, Facebook etc..). 

Die Art der Präsentation (Wasserzeichen, Rahmen, Bearbeitung etc.) ist Sache von Miri Weber Fotografie.

 

Miri Weber Fotografie hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Printmedien), bei Ausstellungen, Werbung, Gesprächen und Präsentationen mit potentiellen Auftraggebern, auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen. 

 

 

3. VERGÜTUNG

 

 

3.1 PREISE / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 

Die Preise der Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Miri Weber Fotografie ist nicht Mehrwertsteuerpflichtig. 

 

3.2 ZAHLUNGSVERZUG 

Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Beträge / Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach dem Erhalt der Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht. 

 

Nach einer Mahnung (berechtigt nach dem 15. Tag) kommt der Auftraggeber in Verzug.

 

Der Auftraggeber übernimmt anfallende Mahnspesen in Höhe von 10.00 CHF (für die 1. Mahnung) und 20.00 CHF für die 2. (letzte) Mahnung. 

 

Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts gehen zu Lasten des Auftraggebers. 

 

 

4. HÖHERE GEWALT FOTOGRAFIN

 

Ist es Miri Weber Fotografie aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegende Gründe) nicht möglich den Auftrag auszuführen, so verzichtet Miri Weber Fotografie auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten. Miri Weber Fotografie kann nicht rechtlich belangt werden. Bei Fotoshootings ist auf Wunsch des 

Auftraggebers ein Ersatztermin zu vereinbaren. Kann kein Ersatztermin gefunden werden, so kann Miri Weber Fotografie nicht rechtlich belangt werden. 

 

 

HOCHZEIT 

 

• Miri Weber Fotografie bemüht sich (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene            Rechnung seine eigenen 

        Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf, dass ein Ersatzfotograf gefunden werden kann, besteht nicht. 

• Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Fotodesigner etc.) entstehen, wird nicht gehaftet. 

• Das Brautpaar verzichtet auf weitere Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten an            Miri Weber Fotografie. 

 

 

 

5.  BEANSTANDUNGEN / SICHERUNG DER FOTODATEIEN / HAFTUNG 

 

• Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Miri Weber Fotografie gelieferten Produkte und Leistungen                               unmittelbar nach Erhalt auf 

        Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. 

        Schäden oder Beanstandungen die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials / die Ware betreffen, sind                innerhalb 20 Wochentagen nach 

        Empfang schriftlich mitzuteilen. 

        Andernfalls gilt das Bildmaterial / die Ware als genehmigt. 

 

• Nach dem Erhalt der Fotos ist der Auftraggeber allein verantwortlich für die ordnungsgemässe Aufbewahrung            und Sicherung der Dateien. Es 

        empfiehlt sich eine Sicherung der Fotos auf mindestens einem weiteren Datenträger. Die Speicherung der                   Daten nach Auftragsabschluss ist 

        nicht Bestandteil der angebotenen Leistung und müssen gesondert vereinbart werden.

• Die Organisation und Vergabe von Buchungen an Miri Weber Fotografie sowohl die Ausführung eines Auftrags           erfolgt mit grösster Sorgfalt. 

        Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die Miri Weber Fotografie nicht zu vertreten hat oder höhere Gewalt              (zBsp.. plötzliche Krankheit, 

        Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin                     erscheinen, bzw. zu spät eintreffen, 

        kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden oder Folgen übernommen werden.

 

 

6. DATENSCHUTZ

 

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten, gespeichert werden. Miri Weber Fotografie verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.

 

 

7.  GERICHTSTAND, ANWENDBARES RECHT

 

Gerichtsstand ist der Sitz von Miri Weber Fotografie. Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht.

Jonschwil, 1. Juni 2018 Mirjam Weber Fotografie